Dienstag, 25. März 2008

Abzocke im internet

Aus aktuellem Anlass heute ein Beitrag zu diesem Thema. Auch deswegen, weil ich gerade ziemlich sauer bin über die bereits vergeudete Zeit, die ich in Zusammenhang mit einer vorhin erhaltenen Mahnung verschwendet habe. Und daher nehme ich mir gerne noch ein bisschen mehr Zeit, um über die Machenschaften einer Firma namens Online Content Ltd. (die zuvor auch unter Namen wie Net Content Ltd. agierte) zu berichten, die sich mir -stellvertretend für andere aus dieser Branche- durch ihre Mahnung geradezu aufgedrängt hat ...


Teil 1: Entstehungsgeschichte
Da ich ja seit längerem in Dänemark bin, verschicke ich auch ab und zu mal online Grusskarten in die Heimat. Dabei habe ich offenbar auch einmal die Dienste der Seite www.grusskarten-versand.com (absichtlich nicht verlinkt!) in Anspruch genommen. Ehrlich gesagt, kann ich mich nicht einmal mehr daran erinnern und deswegen hab' ich mir den Anmeldevorgang nochmals zu Gemüte geführt: Um eine Grusskarte mit dem gewünschten Motiv zu versenden, muss man sich bei diesem Service registrieren. Nach der Anmeldung hat man Zugriff auf das Service und kann dann aus zahlreichen Motiven wählen. Soweit, so gut. Doch erst, wenn man ganz nach unten scrollt (Bild unten zeigt bereits die komplette Seite, die im Browser so nicht dargestellt wird), findet man unterhalb des "Anmelden-Buttons" folgenden Text: "... Durch Betätigung des Button "Grusskarten Archiv öffnen " beauftrage ich grusskarten-versand.com, mich für den Zugriff auf die Grusskarten-Datenbank freizuschalten und soweit gewünscht, mich für das Handy - Gewinnspiel zu registrieren. Der einmalige Preis für einen Sechs-Monats-Zugriff auf unsere Grusskarten - Datenbank beträgt 59,95 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer."


ocl 


Teil 2: Der Abzockversuch
Heute nachmittag hab' ich eine Email erhalten in der mir mitgeteilt wird, dass die einmonatige Widerrufsfrist abgelaufen ist und man sich freut, dass "unser Angebot offenbar Ihren Zuspruch gefunden hat". Im Anhang: Eine Rechnung über 59,95 Euro im PDF-Format! Als Absender ist eine Firma namens Online Content Limited angegeben. Dafür dürfte ich aber auch weitere sechs Monate Grusskarten verschicken! Na, wenn das kein Schnäppchen ist?

Nachdem ich mir sicher war, dass ich mich niemals bei einem kostenpflichtigen Grusskarten-Service angemeldet hätte, der entsprechend deutlich als solcher gekennzeichnet war, war mir schon klar, dass es nun passiert ist: Ich bin doch tatsächlich in eine dieser Internetfallen getappt. Da surft man täglich im Internet, kauft seit Jahren online und erledigt sämtliche Bankgeschäfte per Netbanking ... und dann passiert mir sowas! wall


Teil 3: Recherche
Okay, keine Panik und kühlen Kopf bewahren: Zunächst mal hab' ich einfach mal nach "online content ltd" OR "grusskarten-versand.com" AND zahlungsaufforderung OR rechnung gegoogelt (selber eingeben oder einfach hier klicken ... und da zeigt Google gleich eine lange Liste von Suchtreffern, die sich mit den Machenschaften dieser Firma beschäftigen bzw. von Verbrauchern, die sich mit ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen konfrontiert sahen bzw. sehen. Das oben erwähnte Unternehmen betreibt (oder betrieb unter anderen Namen) zahlreiche Domains wie tattoo-paradies.de, routenplaner-server.com, routenplaner.com, lebensprognose.com, lebenserwartung.de, iqfight.de, lebenstest.de, iqfieber.de, smsfree24.de, etc. Auf allen diesen Seiten befindet sich erst unterhalb des Anmeldeformulars ein immer ähnlich lautender Text, der besagt, dass man mit der Anmeldung das Einverständnis zur Zahlung eines gewissen Betrags für diesen Dienst gibt (wie oben schon zitiert).

Laut ombudsmann.at wurden bereits einige Domains der Firma Online Content Limited auf die Watchlist gesetzt, da sie Massenbeschwerden verursachten. Weitere Beispiele: 1, 2 und 3.

Auch Akte 08 (siehe Video unten) des Fernsehsenders SAT1, Newstime oder BIZZ von Pro Sieben hat sich bereits mit Firmen wie Online Content Limited auseinandergesetzt. Mir ging's übrigens genauso wie es der Betroffene Holger Heinrich gegenüber Akte 08 schildert ...

Weitere Beispiele für, durchwegs negative, Erfahrungsberichte finden sich hier, hier und hier. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen ...




Teil 4: Rechnung erhalten. Was nun?

Das Wichtigste zuletzt: Was soll man in so einem Fall tun? Die Vogel-Strauß-Taktik anwenden und hoffen, dass nicht passiert? In die Offensive gehen? Nachgeben und zahlen? Hier die Maßnahmen, die man setzen sollte:
  • Nicht zahlen!!!
    Das Geschäftsprinzip hinter diesem Konzept ist in drei Worten beschrieben: Angstmache und Einschüchterung. In dem Akte 08-Video wird anhand der Rechnungsnummern geschätzt, dass in nur zweieinhalb Monaten an die 70.000(!) Rechnungen verschickt wurden. Ausgehend davon, dass angeblich zehn Prozent aller Rechnungsempfänger aus Angst vor weiteren Konsequenzen zahlen, kann man sich vorstellen, dass dies ein einträgliches, wenn auch schmutziges, Geschäft ist.
  • Anfechtung mittels Musterbrief
    Rein rechtlich gesehen, kommt aufgrund dieses Täuschungsversuches gar kein Vertrag zustande. Bislang kam es zu keinem einzigen Gerichtsverfahren. Wer trotzdem auf der sicheren Seite sein will, sollte mit einem eingeschriebenen Musterbrief den "Vertrag" anfechten. Trotzdem sollte man sich nicht wundern, wenn weiterhin "Letzte Mahnungen", Schreiben, die von einem einem Rechtsanwalt oder einem Inkassobüro aufgesetzt wurden oder sogar mit "Strafanzeige wegen Betrugs" drohen, eintreffen. Diese kann man getrost ignorieren, sollte man aber trotzdem aufheben.

    + Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung (volljährig)
    + Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung für eine Internet-Service-Leistung (minderjährig)
    + Musterbrief zur Vertragsauflösung der Arbeiterkammer Oberösterreich
    + Musterbriefe des Europäischen Verbraucherzentrums
  • Beschwerde bei einer unabhängigen Schlichtungsstelle
    Unbedingt die Möglichkeit nutzen bei einer Schlichtungstelle wie z.B. www.econsumer.gov (weitere Links siehe Teil 5) direkt eine Beschwerde einzubringen oder sich zumindest zu informieren.
  • Strafanzeige erstatten 
    Speziell, wenn bereits mit "Strafanzeige wegen Betrugs" gedroht wurde, sollte man vor diesem Schritt nicht zurückschrecken. Für den Zuständigkeitsbereich Deutschland ist es möglich auch online Strafanzeige zu erstatten; ansonsten mit allen Unterlagen und einer möglichst exakten Sachverhaltsdarstellung direkt bei der nächsten Polizeidienststelle (nach meiner persönlichen Erfahrung dauert dies 30 bis 45 Minuten).



Teil 5: Weitere nützliche Kontaktadressen und Links

Anonym hat gesagt…

Hallo,

ja nicht bezahlen wenn von Online Content, Rechnung, letzte Mahnung, Inkassoschreiben usw. kommen. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte, dann widersprechen innerhalb 14 Tagen. Es passiert dann nichts mehr, denn das gericht scheuen diese "Gangster" wie der Teufel das Weihwasser.